Verkauf im Kundenauftrag
Wir bieten die Waffen über etablierte Fachhandelskanäle an und übernehmen die gesamte Abwicklung. Unsere Vergütung erfolgt über eine vorher vereinbarte Provision.
Wir klären mit Ihnen, was jetzt zu tun ist.
Wir begutachten und bewerten Waffen und Sammlungen. Auf Wunsch verkaufen oder versteigern wir sie in Ihrem Auftrag über etablierte Fachhandels- und Auktionsplattformen.
Marika PixkenSachverständige für Waffentechnik
Erlaubnisinhaberin gemäß § 21 WaffG zur Herstellung von Waffen und zum Handel mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition
Wir sehen uns den Bestand zuerst genau an. Danach entscheiden Sie, ob wir die Waffen im Kundenauftrag verkaufen, versteigern oder direkt ankaufen.
Wir bieten die Waffen über etablierte Fachhandelskanäle an und übernehmen die gesamte Abwicklung. Unsere Vergütung erfolgt über eine vorher vereinbarte Provision.
Für Sammlerwaffen und besondere Stücke nutzen wir auf Wunsch passende Auktionsplattformen. Der Preis entsteht durch die eingehenden Gebote.
Möchten Sie die Waffen direkt abgeben, unterbreiten wir Ihnen ein Ankaufangebot.
Die Inbesitznahme erlaubnispflichtiger Waffen oder Munition beim Tod eines Waffenbesitzers ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Für die dauerhafte Übernahme gelten zusätzliche Voraussetzungen und Fristen.
Lassen Sie Waffen und Munition zunächst dort, wo sie sicher verwahrt sind. Probieren oder verändern Sie nichts.
Tragen Sie vorhandene Unterlagen, Listen, Rechnungen und Zubehör zusammen. Wir erfassen anschließend, was zum Nachlass gehört.
Informieren Sie die Waffenbehörde. Danach besprechen wir mit Ihnen, ob die Waffen übernommen, verkauft oder versteigert werden sollen.
Sie können uns auch ohne Erbfall einzelne Waffen oder ganze Sammlungen anbieten. Nach der Bewertung besprechen wir mit Ihnen, ob direkter Ankauf, Verkauf im Auftrag oder Versteigerung der passende Weg ist.
Reparaturen · Instandsetzung · Umbauten
Wir prüfen historische Waffen technisch, bereiten sie für den Beschuss vor und übernehmen die Abwicklung mit der zuständigen Beschussstelle. Die amtliche Prüfung führt die Beschussstelle durch.
Verändern oder transportieren Sie Waffen und Munition nicht ohne vorherige Abstimmung. Die Inbesitznahme erlaubnispflichtiger Waffen oder Munition ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Danach klären Sie mit der Behörde und mit uns die nächsten Schritte.
Ja. Wir übernehmen Verkauf und Versteigerung im Auftrag und rechnen über eine vorher vereinbarte Provision ab.
Ja. Auf Wunsch unterbreiten wir ein Ankaufangebot. Alternativ können wir die Waffen im Kundenauftrag verkaufen oder versteigern.
Unter anderem werden Identifikation, Zustand, Originalität, Vollständigkeit, Zubehör, Dokumentation, Besonderheiten und aktuelle Nachfrage betrachtet.
Rufen Sie uns zuerst an und bringen Sie nichts unangekündigt mit. Wir stimmen den nächsten Schritt bei Bedarf mit der Waffenbehörde ab.
Ja. Sie können uns auch ohne Erbfall einzelne Waffen oder ganze Sammlungen anbieten.
Rufen Sie Marika Pixken direkt an oder schreiben Sie ihr eine E-Mail.
+49 176 20551011