Waffen geerbt?

Wir klären mit Ihnen, was jetzt zu tun ist.

Wir begutachten und bewerten Waffen und Sammlungen. Auf Wunsch verkaufen oder versteigern wir sie in Ihrem Auftrag über etablierte Fachhandels- und Auktionsplattformen.

Marika Pixken, Sachverständige für Waffentechnik

Marika PixkenSachverständige für Waffentechnik

Erlaubnisinhaberin gemäß § 21 WaffG zur Herstellung von Waffen und zum Handel mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition

Erst begutachten. Dann marktgerecht verwerten.

Wir sehen uns den Bestand zuerst genau an. Danach entscheiden Sie, ob wir die Waffen im Kundenauftrag verkaufen, versteigern oder direkt ankaufen.

Verkauf im Kundenauftrag

Wir bieten die Waffen über etablierte Fachhandelskanäle an und übernehmen die gesamte Abwicklung. Unsere Vergütung erfolgt über eine vorher vereinbarte Provision.

Versteigerung im Auftrag

Für Sammlerwaffen und besondere Stücke nutzen wir auf Wunsch passende Auktionsplattformen. Der Preis entsteht durch die eingehenden Gebote.

Direkter Ankauf

Möchten Sie die Waffen direkt abgeben, unterbreiten wir Ihnen ein Ankaufangebot.

Waffen im Nachlass gefunden – was jetzt?

Die Inbesitznahme erlaubnispflichtiger Waffen oder Munition beim Tod eines Waffenbesitzers ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Für die dauerhafte Übernahme gelten zusätzliche Voraussetzungen und Fristen.

  1. 01
    Waffen und Munition unverändert lassen

    Lassen Sie Waffen und Munition zunächst dort, wo sie sicher verwahrt sind. Probieren oder verändern Sie nichts.

  2. 02
    Unterlagen und Zubehör zusammentragen

    Tragen Sie vorhandene Unterlagen, Listen, Rechnungen und Zubehör zusammen. Wir erfassen anschließend, was zum Nachlass gehört.

  3. 03
    Waffenbehörde informieren

    Informieren Sie die Waffenbehörde. Danach besprechen wir mit Ihnen, ob die Waffen übernommen, verkauft oder versteigert werden sollen.

Sie möchten Waffen verkaufen – auch ohne Erbfall?

Sie können uns auch ohne Erbfall einzelne Waffen oder ganze Sammlungen anbieten. Nach der Bewertung besprechen wir mit Ihnen, ob direkter Ankauf, Verkauf im Auftrag oder Versteigerung der passende Weg ist.

MKW Werkstatt

Reparaturen · Instandsetzung · Umbauten

Historische Waffen

Wir prüfen historische Waffen technisch, bereiten sie für den Beschuss vor und übernehmen die Abwicklung mit der zuständigen Beschussstelle. Die amtliche Prüfung führt die Beschussstelle durch.

Häufige Fragen

Ich habe Waffen geerbt. Was muss ich jetzt tun?

Verändern oder transportieren Sie Waffen und Munition nicht ohne vorherige Abstimmung. Die Inbesitznahme erlaubnispflichtiger Waffen oder Munition ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Danach klären Sie mit der Behörde und mit uns die nächsten Schritte.

Können Sie Waffen für mich verkaufen oder versteigern?

Ja. Wir übernehmen Verkauf und Versteigerung im Auftrag und rechnen über eine vorher vereinbarte Provision ab.

Kaufen Sie Waffen auch direkt an?

Ja. Auf Wunsch unterbreiten wir ein Ankaufangebot. Alternativ können wir die Waffen im Kundenauftrag verkaufen oder versteigern.

Wie wird eine Waffensammlung bewertet?

Unter anderem werden Identifikation, Zustand, Originalität, Vollständigkeit, Zubehör, Dokumentation, Besonderheiten und aktuelle Nachfrage betrachtet.

Was mache ich, wenn Unterlagen fehlen?

Rufen Sie uns zuerst an und bringen Sie nichts unangekündigt mit. Wir stimmen den nächsten Schritt bei Bedarf mit der Waffenbehörde ab.

Kann ich auch unabhängig von einem Erbfall Waffen anbieten?

Ja. Sie können uns auch ohne Erbfall einzelne Waffen oder ganze Sammlungen anbieten.

Waffennachlass besprechen

Rufen Sie Marika Pixken direkt an oder schreiben Sie ihr eine E-Mail.

+49 176 20551011