Fehlende Unterlagen sagen noch nichts über den Status der Waffe
Ohne Unterlagen bedeutet nicht, dass eine Waffe nicht registriert ist. Nicht registriert und verboten sind unterschiedliche rechtliche Kategorien.
So wird der Status geklärt
Ob eine Waffe registriert, erlaubnispflichtig oder möglicherweise verboten ist, lässt sich nicht allein anhand der vorhandenen Unterlagen erkennen. Stimmen Sie die Prüfung mit der zuständigen Waffenbehörde ab.
Was Sie jetzt nicht tun sollten
- nicht ausprobieren
- nicht reinigen
- nicht zerlegen oder manipulieren
- nicht verkaufen oder weitergeben
- nicht eigenständig transportieren
Was Sie tun können
- Fundort und vorhandene Unterlagen festhalten
- Zugriff unbefugter Personen verhindern, ohne den Gegenstand technisch zu handhaben
- telefonisch Kontakt aufnehmen
- das behördliche Vorgehen abstimmen
- bei akuter Gefahr die Polizei verständigen
Behördlicher Auftrag nach § 40 Abs. 2 WaffG
§ 40 Abs. 2 WaffG regelt allgemein, dass das Verbot des Umgangs mit Waffen oder Munition nicht anzuwenden ist, soweit jemand aufgrund eines gerichtlichen oder behördlichen Auftrags tätig wird.
Ob und in welchem Umfang für einen konkreten Fund ein behördlich geregelter Annahme- und Abgabeweg besteht, wird vorab mit der zuständigen Behörde geklärt.
Wichtig: kein Ankauf und kein Verkauf
Ein behördlich abgestimmter Abgabeweg dient ausschließlich der Übergabe an die zuständige Behörde. Er ist kein Ankauf und keine Vermarktung.
Wie es weitergehen kann
Nach dem Telefonat klären wir mit der Waffenbehörde, wer den Fund übernimmt und wie die Übergabe erfolgen soll. Erst danach werden weitere Fragen zum Bestand besprochen.